Digitales Erfassen und Übermitteln von Belegen

Digital bereitgestellte Belege können von der Buchhaltungssoftware optimal verarbeitet werden. Sind im Unternehmen bereits digitale Daten vorhanden, findet sich ein optimaler Weg zur Verarbeitung in der Buchhaltung. Werden bislang die Buchhaltungsunterlagen in Papierform abgelegt, kann die Einführung der digitalen Erfassung die Abläufe vereinfachen und die Datensicherheit erhöhen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl und der Einführung der optimalen Softwarelösung. Dabei wird in Bezug auf die Buchführung insbesondere auf folgende Abläufe geachtet:

 

Automatische Belegerkennung

Erledigung von Zahlungen mit vorausgefüllten Zahlungsträgern

GoBD-konformes Kassenbuch

Vorerfassen von Lieferanten- und Kundenrechnungen

Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung

Austausch und zentrale Ablage von Dokumenten

 

Bei Bedarf bietet die DATEV z. B. mit Unternehmen online passende Softwarelösungen.

Das Gleiche gilt auf umgekehrtem Weg für die Bereitstellung der Auswertungen aus der Finanz- und der Lohnbuchhaltung.

Ferner können wir unseren Mandanten anbieten, ihre Belege bei uns durch den Einsatz eines Hochleistungsscanners ohne großen Aufwand zu digitalisieren. Auch wenn der Großteil der Arbeit automatisiert erfolgt, werden die Arbeiten unserer in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten befindlichen Mitarbeiter stets überwacht und überprüft. Der Hochleistungsscanner kann die vom Mandanten vorsortierten Belege schnell in unser System zur weiteren Buchführungsbearbeitung übermitteln. Sofern der Mandant z.B. DATEV Unternehmen online nutzt, kann er jederzeit auf sämtliche Belege zugreifen.

 Die Nutzung der Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung ist selbstverständlich für uns.